Pressemitteilung: „Mein erstes Kind musste funktionieren“ – Warum bestehende Absicherung für Selbstständige nicht reicht

PRESSEMITTEILUNG l 07.10.2026 Berlin

Praxisbeispiele zeigen die Grenzen bestehender Absicherung – Politik, Wissenschaft und Sozialversicherung diskutieren konkrete Lösungswege.Presseaktion

Berlin, 7. Oktober 2026. „Im neunten Monat schwanger einen hängenden Waschtischunterschrank zu montieren, kommt nur dann vor, wenn man keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz hat. Mein erstes Kind musste funktionieren und sich meinem Alltag als selbstständiger Mutter ohne Mutterschutz anpassen. Mein zweites Kind durfte in Ruhe im Leben ankommen.“ Mit diesen Worten beschrieb die Handwerkerin Maxime Krämer beim Zukunftsgipfel „Selbstständigkeit & Familie – warum Vereinbarkeit Wirtschaftspolitik ist“ den Unterschied zwischen ihren beiden Schwangerschaften. 2023 gab die heutige Berufsschullehrerin für ihren zweiten Kinderwunsch ihre Werkstatt auf.

Was leistet die bestehende Absicherung – und was nicht?

Mutterschaftsgeld auf Grundlage eines Krankengeldanspruchs sowie privates Krankentagegeld sind derzeit die zentralen Instrumente, um einen Teil des persönlichen Verdienstausfalls rund um die Geburt aufzufangen. In der Praxis steckt jedoch viel im Kleingedruckten: Je nach Versicherungsstatus gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei privaten Versicherungen können zudem Gesundheitsprüfung, Ausschlüsse sowie Warte- und Karenzzeiten eine Rolle spielen. Nicht jede Selbstständige kann deshalb eine entsprechende Absicherung abschließen oder profitiert im entscheidenden Moment davon.

Auch die Höhe der Leistung kann zum Problem werden, denn sie orientiert sich am bisherigen Einkommen beziehungsweise Gewinn. Gerade bei Gründerinnen oder niedrigen Gewinnen kann die Zahlung deshalb sehr gering ausfallen. Gleichzeitig laufen betriebliche Fixkosten weiter. Hinzu kommt: Die bestehenden Leistungen sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, einen Verdienstausfall bei ruhender oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit zu ersetzen. Das passt nur bedingt zur Realität von Selbstständigen, die auch rund um die Geburt Leitungsaufgaben übernehmen, Entscheidungen treffen oder ihren Betrieb organisatorisch am Laufen halten müssen.

Eine weitere Lücke zeigt sich bereits während der Schwangerschaft. Krankengeld und Krankentagegeld sind auf Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Für Selbstständige stellt sich aber – ebenso wie für Beschäftigte – auch die Frage, was passiert, wenn bestimmte Tätigkeiten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr ausgeübt werden können oder verantwortbar sind, ohne dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Für diese Fälle fehlt Selbstständigen bislang eine vergleichbare Absicherung. 

Maxime Krämers Erfahrungsbericht war eine von mehreren sehr unterschiedlichen Perspektiven, die zu Beginn des Zukunftsgipfels deutlich machten, wie verschieden sich die fehlende Absicherung in der Praxis auswirkt. Die Hausärztin Dr. Friederike Kugler berichtete, dass eine Vertretung für ihre Praxis im Fall eines eigenen Ausfalls faktisch nicht zu bekommen sei – und selbst wenn, kaum zu finanzieren wäre. Bei einer ihrer Schwangerschaften platzte auf dem Heimweg aus der Praxis die Fruchtblase; 14 Tage nach der Geburt arbeitete sie wieder. Die Langstreckenläuferin Fabienne Königstein wiederum trainierte während ihrer Schwangerschaft weiter, während Einnahmen aus Wettkämpfen und Sponsoring wegbrachen. Für ihren Wiedereinstieg musste sie die Betreuung ihres Babys während Trainings, Wettkämpfen und Trainingslagern selbst organisieren und finanzieren. Caro Cult brachte die Perspektive aus der Filmbranche ein. Sie machte deutlich, dass selbstständige Schwangere dort auf sehr konkrete Grenzen treffen – etwa bei langen Drehtagen und Nachtarbeit – ohne dass daraus automatisch eine wirtschaftliche Absicherung entsteht: „Schutz, der nur verbietet, aber nicht absichert, ist kein Schutz.“

Von der Praxis zu den Lösungen

Nach den Praxisimpulsen ging es beim Zukunftsgipfel deshalb um die nächste Frage: Welche Modelle können diese Lücken schließen? Inzwischen liegen dafür konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Die IKK classic schlägt vor, selbstständige Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen sowie bei ärztlich festgestellten schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen außerhalb der Schutzfristen mit 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens der letzten zwölf Monate abzusichern. Die Leistung soll ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung greifen und insgesamt auf maximal 20 Wochen je Schwangerschaft und Mutterschaft begrenzt sein. Als Finanzierung schlägt die IKK classic eine Integration in die bestehende U2-Umlage vor.

Einen anderen Ansatz verfolgt das WHKT-Modell eines flexiblen Mutterschaftsausgleichs, das im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit Praktikerinnen und Praktikern aus dem Handwerk und wissenschaftlicher Unterstützung des IfM Bonn entwickelt wurde. Es sieht während der Mutterschutzfristen zunächst eine pauschale Basisleistung zur Unterstützung bei laufenden Kosten und Verdienstausfällen vor. Je nach individuellem Bedarf kann diese um eine einkommensbezogene Aufstockung oder eine finanzielle Unterstützung des Betriebs ergänzt werden. Nach ersten Berechnungen des IfM Bonn lägen die Kosten bei einer Umlagefinanzierung bei rund 6,40 bis 7,50 Euro pro Monat und Selbstständigem; bei einer Steuerfinanzierung wären es rund 30 Cent pro Einwohner und Monat.

Für Mutterschutz für Alle! e. V. bedeutet die Vielfalt der Modelle jedoch nicht, auf die perfekte Lösung zu warten: „Wir müssen über die Details sprechen – aber wir dürfen uns darin nicht verhaken“, sagt Johanna Röh, Vorsitzende von Mutterschutz für Alle! e. V. „Eine erste Regelung wird vermutlich nicht vom ersten Tag an jede denkbare Konstellation perfekt abbilden. Entscheidend ist, jetzt im Rahmen der Elterngeld- und Mutterschutzreform eine praktikable Absicherung auf den Weg zu bringen, sie zu evaluieren und weiterzuentwickeln.“

Jetzt geht es um die politische Umsetzung

Beim anschließenden Panel diskutierten unter anderem Mareike Lotte Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, und Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, über die politische Umsetzung. In der Diskussion wurde die Bedeutung eines gemeinsamen, parteiübergreifenden Vorgehens hervorgehoben. „Mein Wunsch ist, dass der Mutterschutz für Selbstständige irgendwann nicht mehr das Anliegen eines einzelnen Vereins, einer Partei, eines Ministeriums oder eines Verbandes ist, sondern etwas, bei dem wir rückblickend gemeinsam sagen können: Das haben wir zusammen richtig gut hingekriegt“, so Röh.

Pressefotos

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Foto: Juliane Herrmann
Ort/Datum: Berlin, 6. Oktober 2026
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Pressekontakt

Mutterschutz für Alle! e. V.

Emma Brandes
Pressekontakt
Tel.: +49 179 2345 253

Weitere Informationen:
Mutterschutz für Alle! e. V.: https://mutterschutzfueralle.de/
Zukunftsgipfel Mutterschutz für Selbstständige: https://www.zukunftsgipfel.mutterschutzfueralle.de/

Mutterschutz für Alle! e. V.

Mutterschutz für Alle! e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die gesetzliche Absicherung Selbstständiger während Schwangerschaft und rund um die Geburt einsetzt. Der Verein bringt Erfahrungen aus unterschiedlichen Formen der Selbstständigkeit mit Politik, Verbänden und Fachwelt zusammen und entwickelt praxistaugliche Lösungsansätze für einen Mutterschutz für Selbstständige. 

Bündnis Mutterschutz für Selbstständige

Das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige vereint mehr als 60 Verbände, Kammern und Organisationen, die gemeinsam mehr als 900.000 Menschen und Betriebe vertreten. Es bündelt Perspektiven aus Wirtschaft, Gesellschaft und unterschiedlichen Formen der Selbstständigkeit und setzt sich für eine gesetzliche Absicherung Selbstständiger während Schwangerschaft und rund um die Geburt ein. Träger des Bündnisses ist Mutterschutz für Alle! e. V.

Fotocredit: Juliane Herrmann

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