Mutterschutz für Selbstständige: Wichtige politische Entwicklung in Brüssel!

In der EU wird derzeit über die Finanzierung der Landwirtschaft für die Förderperiode 2028–2034 verhandelt. Dabei geht es ausdrücklich auch um die Finanzierung von Betriebshilfe bei Schwangerschaft und Geburt.

Bereits der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Juli 2025 sieht in Artikel 17 vor, dass die Mitgliedstaaten landwirtschaftliche Betriebshilfedienste fördern können, unter anderem bei Krankheit, „childbearing“ und Kinderbetreuung. Bemerkenswert ist, dass auch die offizielle deutsche Mitteilung des EU-Rates den Begriff „childbearing“ mit „Schwangerschaft und Geburt“ wiedergibt. Damit wird ausdrücklich deutlich, dass nicht nur die Geburt, sondern auch die Schwangerschaft gemeint ist.

Besonders interessant ist die Initiative der irischen Europaabgeordneten Maria Walsh (Fine Gael/EVP). Sie erklärte im Juli 2026:

„Creating a truly gender-equal CAP also requires providing for times of leave, in particular for maternity leave.“

Übersetzt: Eine wirklich geschlechtergerechte Gemeinsame Agrarpolitik muss auch Freistellungszeiten ermöglichen, insbesondere Mutterschaftsurlaub.

Walsh fordert mit ihrem Änderungsantrag, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Betriebshilfedienste zu unterstützen. Dazu sollen ausdrücklich Schwangerschaft und Geburt, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Krankheit, psychische Belastungen und familiäre Betreuungspflichten gehören.

Was ist jetzt im Oktober 2026 passiert?

Am 26. Oktober 2026 hat der Rat der EU seine Teilverhandlungsposition zur neuen Agrarförderung beschlossen. Die Möglichkeit der Betriebshilfe wurde ausdrücklich beibehalten. Allerdings soll die Förderung nach der Ratsposition freiwillig bleiben.

Wie geht es weiter?

Nun muss das Europäische Parlament seine Position festlegen. Im Agrarausschuss liegen zahlreiche Änderungsanträge vor, darunter die Forderung nach einer verpflichtenden Unterstützung der Betriebshilfe.

Ein konkreter Abstimmungstermin ist bislang nicht bestätigt. Eine Abstimmung im Jahr 2027 erscheint möglich. Anschließend müssen Parlament und Rat den endgültigen Gesetzestext aushandeln. Auch die konkrete Finanzierung ist noch offen.

Angela Heinssen - Rechtsanwältin

Vorstandsmitglied Mutterschutz für Alle! e.V.