PRESSEMITTEILUNG l 30.10.2026 Berlin
Berlin, 12. Oktober 2026. Verbändeanhörung zur Elterngeld- und Mutterschutzreform: Bündnis begrüßt Verbesserungen nach Fehlgeburten – fordert aber endlich einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
89 Prozent der in einer Studie untersuchten selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen übten während ihrer Schwangerschaft Tätigkeiten aus, die bei abhängig Beschäftigten ein Beschäftigungsverbot ausgelöst hätten. Dennoch fehlt für die jährlich rund 27.000 selbstständigen Frauen, die in Deutschland ein Kind bekommen, weiterhin eine umfassende gesetzliche Absicherung während Schwangerschaft und Geburt. Auch der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums vom 27. Oktober 2026 sieht diese nicht vor – obwohl Bundesfamilienministerin Karin Prien für dieses Jahr eine Reform des Mutterschutzes angekündigt hatte.
„Das ist ein grundlegender Widerspruch: Wir wollen und müssen mehr Frauen für die Selbstständigkeit gewinnen – für Gründungen, Unternehmensnachfolgen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig erwarten wir von Frauen, dass sie unternehmerische Verantwortung übernehmen, ohne bisher als Gesellschaft dafür zu sorgen, dass sie während Schwangerschaft und Geburt gesundheitlich und wirtschaftlich abgesichert sind. Dabei ist die Bereitschaft groß, eine solidarische Finanzierung des Mutterschutzes mitzutragen – innerhalb unseres Bündnisses und darüber hinaus. Die Lösungsmodelle liegen auf dem Tisch. Jetzt muss die Politik den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen“, erklärt Johanna Röh, Vorsitzende von Mutterschutz für Alle! e. V.
Der Verein hat im Namen des von ihm initiierten Bündnisses Mutterschutz für Selbstständige zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes Stellung genommen. Die geplante Ausweitung des Krankentagegeldanspruchs auf Schutzfristen nach Fehlgeburten begrüßt das Bündnis als wichtige Verbesserung. Zugleich kritisiert es die weiterhin fehlende umfassende Absicherung selbstständiger Schwangerer sowie drohende Nachteile für selbstständige Eltern durch die geplanten Änderungen beim Elterngeld.
Bestehende Versicherungen reichen nicht aus
Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld gewährleisten bislang keine verlässliche Absicherung für alle selbstständigen Schwangeren. Gesundheitsprüfungen, Versicherungsausschlüsse, Wartezeiten und weitere Zugangshürden können den Versicherungsschutz erschweren oder verhindern. Auch bei bestehendem Versicherungsschutz bleiben gesundheitlich notwendige Tätigkeitseinschränkungen ohne Arbeitsunfähigkeit sowie laufende Betriebskosten und notwendige Vertretungen häufig ungedeckt. Inhaberausfallversicherungen schließen schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte Ausfälle regelmäßig aus.
Die Folgen zeigen sich auch in wissenschaftlichen Untersuchungen: Laut einer Allensbach-Studie von 2024 unterbrachen 65 Prozent der befragten Frauen, die während ihrer Selbstständigkeit Mutter geworden waren, ihre Tätigkeit nur für kurze Zeit. Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn von 2025 ergab zudem, dass mehr als die Hälfte der befragten selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen innerhalb von vier Wochen nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrte. Diese kurzen Erwerbsunterbrechungen dürfen aus Sicht des Bündnisses nicht als Ausdruck eines geringen Schutzbedarfs verstanden werden. Vielmehr verdeutlichen sie, dass die bestehenden Absicherungssysteme nicht auf die Lebens- und Arbeitsrealität selbstständiger Schwangerer zugeschnitten sind.
Konkrete Modelle und gesetzliche Möglichkeiten liegen vor
Das vom Bündnis entwickelte modulare Absicherungsmodell umfasst drei Bausteine: persönlichen Einkommensersatz, die Absicherung laufender Betriebskosten sowie die Finanzierung von Vertretung und Betriebshilfe. Pauschale Grundleistungen mit bedarfsgerechten Ergänzungen sollen auch Gründerinnen und Selbstständige mit schwankenden Einkommen berücksichtigen und einen pragmatischen Einstieg mit überschaubarem Verwaltungsaufwand ermöglichen. Auch die IKK classic und der Westdeutsche Handwerkskammertag haben Lösungsansätze vorgelegt.
In seiner Stellungnahme zeigt der Verein verschiedene gesetzliche Umsetzungswege auf. Dafür kommen sowohl Anpassungen bestehender Gesetze als auch eigenständige gesetzliche Regelungen infrage. Die Finanzierung könnte beispielsweise über eine Erweiterung des U2-Umlageverfahrens für den Einkommensersatz und ein ergänzendes U4-Umlageverfahren für die betriebliche Absicherung erfolgen. Unter den beteiligten Verbänden besteht eine große Bereitschaft, eine solidarische Finanzierung über ein Umlageverfahren mitzutragen. Selbstständige Frauen sollen unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken selbstbestimmt entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie ihre Tätigkeit fortführen.
„Der Schutzbedarf ist dokumentiert, die Lösungsmodelle liegen vor. Entscheidend ist jetzt die gesetzliche Umsetzung, damit selbstständige Frauen das Risiko und die Kosten einer Schwangerschaft nicht länger allein tragen“, erklärt Röh.
Elterngeldreform: Nachteile für selbstständige Eltern vermeiden
Neben dem fehlenden Mutterschutz kritisiert der Verein einzelne Regelungen der geplanten Elterngeldreform. Gesundheitlich notwendige Tätigkeitseinschränkungen während der Schwangerschaft können das spätere Elterngeld selbstständiger Mütter mindern. Deshalb fordert der Verein, schwangerschaftsbedingte Einkommensverluste bei der Berechnung des Elterngeldes auszuklammern, auch bei der Jahresbemessung selbstständiger Einkünfte. Auch das neue 4+6+4-Modell berücksichtigt die betrieblichen Verpflichtungen Selbstständiger nicht ausreichend. Der Verein schlägt deshalb vor, die Übertragung reservierter Monate bei nachgewiesener betrieblicher Notwendigkeit auf das andere Elternteil zu ermöglichen und so Ausnahmen zu schaffen. Zudem warnt er vor finanziellen Nachteilen durch die geplanten Ersatzquoten: Trotz eines vorübergehend höheren Höchstsatzes kann die spätere Absenkung auf 50 Prozent zu erheblichen Einbußen führen und selbstständigen Eltern die Erwerbsunterbrechung zur Kinderbetreuung erschweren. Die Elterngeldreform kann einen eigenständigen Mutterschutz mit verlässlichem Einkommensersatz und betrieblicher Absicherung während Schwangerschaft und Geburt nicht ersetzen.
Bündnis fordert Gesetzentwurf und verbindlichen Zeitplan
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, bereits die aktuelle Reform für konkrete Verbesserungen zu nutzen. Sollte die umfassende Absicherung selbstständiger Frauen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgen, erwartet das Bündnis einen Gesetzentwurf sowie einen verbindlichen Zeitplan für die Finanzierung und das Inkrafttreten. Die beteiligten Verbände stehen bereit, ihre Expertise und konkrete Lösungsmodelle in die weitere Ausgestaltung einzubringen.
Dabei geht es um mehr als die Schließung einzelner Versicherungslücken. „Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Chance, das Verständnis und den Charakter des Mutterschutzes in Deutschland grundlegend weiterzuentwickeln: von einer vor allem auf Beschäftigungsverbote und Arbeitgeberpflichten ausgerichteten Schutzregelung hin zu einem Mutterschutz für alle Schwangeren, der Gesundheitsschutz, wirtschaftliche Sicherheit und selbstbestimmte Teilhabe am Erwerbsleben miteinander verbindet“, so Röh.
Weiterführende Informationen
Gesetzgebungsvorhaben Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes 27.10.2026
Pressefotos: Bildmaterial zur Presseaktion und zum Zukunftsgipfel am 6. Oktober 2026 in Berlin
Pressekontakt
Mutterschutz für Alle! e. V.
Johanna Röh
Vorsitzende
E-Mail: johanna.roeh@mutterschutzfueralle.de
Tel.: +49 1573 6218718
Weitere Informationen:
Mutterschutz für Alle! e. V.: https://mutterschutzfueralle.de/
Zukunftsgipfel Mutterschutz für Selbstständige: https://www.zukunftsgipfel.mutterschutzfueralle.de/
Mutterschutz für Alle! e. V.
Mutterschutz für Alle! e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die gesetzliche Absicherung Selbstständiger während Schwangerschaft und rund um die Geburt einsetzt. Der Verein bringt Erfahrungen aus unterschiedlichen Formen der Selbstständigkeit mit Politik, Verbänden und Fachwelt zusammen und entwickelt praxistaugliche Lösungsansätze für einen Mutterschutz für Selbstständige.
Bündnis Mutterschutz für Selbstständige
Das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige vereint mehr als 60 Verbände, Kammern und Organisationen, die gemeinsam mehr als 900.000 Menschen und Betriebe vertreten. Es bündelt Perspektiven aus Wirtschaft, Gesellschaft und unterschiedlichen Formen der Selbstständigkeit und setzt sich für eine gesetzliche Absicherung Selbstständiger während Schwangerschaft und rund um die Geburt ein. Träger des Bündnisses ist Mutterschutz für Alle! e. V.
Fotocredit: Juliane Herrmann